Die Verantwortung
für die Entscheidung eines Bootsführers, an einer Wettfahrt
teilzunehmen oder sie fortzusetzen, liegt allein bei ihm, er übernimmt
insoweit auch die Verantwortung für seine Mannschaft. Der Bootsführer
ist für die Eignung und das richtige seemännische Verhalten
seiner Crew sowie für die Eignung und den verkehrssicheren Zustand
des gemeldeten Bootes verantwortlich.
Der Veranstalter
ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher
Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen, Änderungen in der
Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung
abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadenersatzverpflichtung
des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer.
Eine Haftung des
Veranstalters, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschäden
jeder Art und deren Folgen, die dem Teilnehmer während oder im
Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung durch ein Verhalten
des Veranstalters, seiner Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten
entstehen, ist bei der Verletzung von Pflichten, die nicht Haupt-/bzw.
vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind, beschränkt
auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht
wurden. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des
Veranstalters in Fällen einfacher Fahrlässigkeit beschränkt
auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden. Soweit die
Schadenersatzhaftung des Veranstalters ausgeschlossen oder eingeschränkt
ist, befreit der Teilnehmer von der persönlichen Schadenersatzhaftung
auch die Angestellten - Arbeitnehmer und Mitarbeiter - Vertreter, Erfüllungsgehilfen,
Sponsoren und Personen, die Schlepp-, Sicherungs-, oder Bergungsfahrzeuge
bereitstellen, führen oder bei deren Einsatz behilflich sind, sowie
auch alle anderen Personen, denen im Zusammenhang mit der Durchführung
der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden ist.
Die gültigen
Wettfahrtregeln der ISAF, die Ordnungsvorschriften Regattasegeln und
das Verbandsrecht des DSV, die Klassenvorschriften sowie die Vorschriften
der Ausschreibung und Segelanweisung sind einzuhalten und werden ausdrücklich
anerkannt.